Aufgaben von Ordnern bei einer Demo

Ordner*in zu sein, ist keine schwierige Aufgabe. Im Folgenden ist die Rolle beschrieben (basierend auf diesem Merklblatt der Stadt Heidelberg), aber dies wird auch vor der Versammlung (normalerweise 1/2 Stunde vor Beginn) erkärt. Also keine Angst. Im wesentlichen dienen Ordner*innen die Überwachung der Einhaltung von Polizeiauflagen, so dass die Polizei den Zug nicht vollständig überwachen muss. Deswegen ist es wichtig, dass Ordner*innen als neutrale Personen wahrgenommen werden. Die Demonstration soll so geordnet und sicher ablaufen.

Rolle von Ordnern:

  1. Ordner dürfen sich nicht aktiv (z.B. durch Tragen von Transparenten, Tanzen, usw.) an der Versammlung beteiligen.
  2. Alle Versammlungsteilnehmenden sind verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anweisungen des Versammlungsleitenden oder der von ihm bestellten Ordner zu befolgen.
  3. Die Ordner unterliegen den Weisungen des Versammlungsleitenden. Zwangsbefugnisse stehen ihnen nicht zu.
  4. Die Ordner müssen:
    a) Volljährig sein (das Bürger- und Ordnungsamt kann bezüglich der vorgeschriebenen Volljährigkeit Ausnahmen zulassen),
    b) ehrenamtlich tätig sein,
    c) unbewaffnet sein. Unter den Begriff Waffen fallen Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie solche Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zu Beschädigung von Sachen geeignet sind,
    d) weiße Armbinden tragen, die nur die Bezeichnung „Ordner“ tragen dürfen,
    e) während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein.

Den Weisungen von Ordnern müssen die Teilnehmer einer Demo folgeleisten, in dem Merkblatt heißt es:

„Strafbar macht sich insbesondere auch wer:

  • bei einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug dem Versammlungsleitenden oder einem Ordner in der rechtmäßigen Ausübung seiner Ordnungsbefugnisse mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn während der rechtmäßigen Ausübung seiner Ordnungsbefugnisse tätlich angreift, […]
  • trotz wiederholter Zurechtweisung durch den Versammlungsleitenden oder einen Ordner fortfährt, den Ablauf einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzuges zu stören, […]“