Das sogenannte „Kohleausstiegsgesetz“, dessen Verabschiedung demnächst geplant ist, wurde kürzlich um den § 42 erweitert, der, von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, in den Gesetzestext eingezogen ist und dem RWE-Braunkohleabbau langfristig „energiewirtschaftliche Notwendigkeit“ attestiert. Der Kohlestrom würde somit für systemrelevant erklärt und RWE Anspruch auf staatliche Subventionen gewährt. Was uns ernsthafte Sorgen macht, ist, dass hiermit das fossile Geschäftsmodell von RWE für weitere 18 Jahre festgeschrieben würde. Das, was der aktuelle Markt eigentlich im Sinne der Wirtschaft und des Klimaschutzes von allein regeln könnte, nämlich einen frühzeitigen Kohleausstieg, würde nun ausgerechnet durch das unmittelbar zur Abstimmung stehende Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung verhindert Mehr…