CO2 Budget zur Landtagswahl in Baden-Württemberg

Co2 Budget Baden-Württemberg

Am 14. März ist die Landtagswahl und es stellt sich die Frage, welche Parteien sich für ambitionierten Klimaschutz einsetzten werden. Eine Grundvoraussetzung für einen ausreichenden Klimaschutz ist, zu wissen was denn tatsächlich „ausreichend“ ist. Dazu muss man zuerst einmal das verbleibende Treibhausgas-Budget Deutschlands und insbesondere das Baden-Württembergs kennen.

Restbudget Deutschlands

Hierzu hat Stefan Rahmstorf im März 2019 Berechnungen veröffentlicht: Abgeleitet aus dem in IPCC 2018 genannten Restbudgets (für Anfang 2018) verblieben für Deutschland Anfang 2019 7.3 Gt. Zuletzt wurden etwa 0.8 Gt pro Jahr ausgestoßen (basierend auf einem Ausstoß von 2.4 Gt für die drei Jahre 2016 bis 2019). D.h. Ende 2020 beträgt das Restbudget für Deutschland etwa 5.7 Gt. Weitere Details finden Sie im Orginalartikel.

Restbudget Baden-Württembergs

Deutschland hat etwa 83 Mio Einwohner, in Baden-Württemberg sind es ca. 11 Mio. Bei gleicher pro-Kopf-Verteilung hat das Bundesland also 13.25% (11/83) des nationalen Teibhausgasbudgets: Ende 2020 verbleiben für Baden-Württemberg also 755 Mt (oder 0.755 Gt) oder ca. 70t pro Einwohner. Derzeitig liegen die jährlichen Emissionen in Baden-Württemberg bei knapp 80 Mt pro Jahr (siehe statistik-bw.de). Bei den derzeitigen Emissionen ist das Budget also in etwa 9 Jahren aufgebraucht.

Derzeitige Reduktionsziele

Im kürzlich (14. Oktober 2020) verabschiedeten Klimaschutzgesetz des Landes ist ein Reduktionsziel von -42% bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 1990 festgelegt. Nach der Studie des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie ist eine Reduktion um mindestens -85% bis 2030 notwendig, um das 1.5°C Ziel von Paris zu erreichen. Das zeigt, dass Baden-Württemberg trotz einer Grünen Regierung derzeit sehr weit weg von den erforderlichen Pfad weg ist.

Nebenbemerkung: Gelegentlich wird von Parteien auf die Studie der Agora Energiewende verwiesen, die -60% Reduktion vorschlägt. Diese orientiert sich jedoch nicht am Pariser Abkommens, sondern stattdessen auf vom Bundestag und der Bundesregierung beschlossenen Zielen (siehe S. 20). In der Studie heißt es auch (S. 13): „Auf der Weltklimakonferenz in Paris 2015 hat sich die Staatengemeinschaft verpflichtet, die Erderwärmung auf 2 Grad zu begrenzen„. Dies ist nicht richtig, die Formulierung im Pariser macht klar, dass die Temperatur auf deutlich unter 2°C begrenzt werden muss, und möglichst 1.5°C erreicht werden sollen. Wörtlich heißt es (siehe hier): „[…] indem unter anderem der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, da erkannt wurde, dass dies die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich verringern würde„.