Noch diese Woche soll das sog. Kohleausstiesgesetz verabschiedet werden, in dem eine Menge problematischer Dinge möglich sind. Alles in allem kündigt die Bundesregierung den Kohlekompromiss der Kohlekommission zu Gunsten der Kohleindustrie. Hier eine Zusammenfassung: Willkürliche Festlegung von Entschädigungszahlungen für die Braunkohle (der brisante Paragraph 42, im Punkt 3; dieser scheint auf Betreiben der CDU im Januar neu hinzugefügt worden zu sein) Die Hälfte der Abschaltungen an Kraftwerkskapazität erfolgt erst ab 2035. Das ist viel zu spät, um das Pariser 1.5 Ziel einzuhalten! Abschaltug der Kraftwerke erst kurz vor den so genannten ‚Stützjahren‘ der Kohlekommission (2022/2030/2038), so dass die Emissionen nicht Mehr…